NEWS von Freitag, 03.07.2020

Der MTZV informiert
Auch am Sonntag kein Publikum in Daglfing

Nach Rücksprache mit der Verwaltung muss der Vorstand des MTZV die Fans der Trabrennbahn München-Daglfing auch in dieser Woche auf das Verfolgen der Rennen im Internet vertrösten, denn es gilt in Bayern zumindest noch bis einschließlich Sonntag:

Kein Publikum bei Sportveranstaltungen

Die aktuelle BayInfSMV sieht diesen Passus in ihrer aktuell geltenden Form vor, sodass es dem MTZV untersagt ist unbeteiligte Zuschauer auf das Gelände zu lassen.

Weiterhin gilt unverändert auch an diesem Wochenende das Hygiene- und Sicherheitskonzept in seiner bislang praktizierten Form, sodass auch eine Maskenpflicht gegeben ist.

Angelika Gramüller (Präsidentin): Für uns ist der weiterhin geltende Publikumsausschluss in doppelter Hinsicht problematisch. Zum eine weil wir den vielen Freunden Daglfings so unglaublich gerne unsere tollen Rennen präsentieren würden. Zum anderen weil uns Woche für Woche wichtige Einnahmen zur Refinanzierung der Rennen fehlen. Wir hoffen, dass der Renntag am 14.07. wieder mit Publikumsbeteiligung über die Bühne gehen kann und bitten dann alle Fans des Trabrennsports den Weg nach Daglfing zu finden.

Hannes Sporer (Vizepräsident): Wir haben sehr viel Anfragen von unseren Fans und treuen Besuchern, die alle gerne wieder auf die Rennbahn gehen würden. Leider ist dies auf Basis der derzeitigen Regelungslage nicht möglich, denn die Bayerische Verordnung regelt klar, dass Sportveranstaltungen unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden. Eine Änderung dieser Regelung kann sich frühestens am Montag ergeben, wenn die derzeit geltende Fassung, ausläuft. Ob dies der Fall sein wird kann noch keiner sagen. Wir können unserem treuen Publikum aber versichern, dass wir Publikum auf die Rennbahn lassen, sobald dies möglich ist.

Einstweilen bleibt es bei Veranstaltungen ohne Publikum. Auf die Frage warum der Flohmarkt am vergangenen Samstag mit Publikum stattfinden konnte, die Rennen aber ohne Publikum durchgeführt werden müssen, antwortet Daglfings Rennsekretär Sascha Multerer:

„Die BayInfSMV ist an diesem Punkt sehr klar. Während Sportveranstaltungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also ohne Zuschauer durchzuführen sind, gilt für Märkte und dazu zählen eben auch Flohmärkte etwas anderes. Diese dienen auch zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bürger und sind deshalb zulässig. An dieser Stelle können wir nur um Geduld bitten und hoffen, dass die Politik in der kommenden Version der Verordnung Lockerungen auch für den Bereich Freizeit und Sport vorsieht, sodass dann zumindest wieder ein kleiner Publikumskreis möglich ist.

Über die weitere Entwicklung halten wir an dieser Stelle gerne auf dem Laufenden.